Ethena Labs, ein Entwickler synthetischer Stablecoins, hat seine Aktivitäten in Deutschland nach einer Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingestellt.
Die Entscheidung folgt auf die Feststellung der BaFin von regulatorischen Mängeln bei der Ausgabe von Ethenas USDE (CRYPTO:USDE)-Token, was das Unternehmen dazu veranlasste, seinen Antrag auf Genehmigung gemäß der europäischen Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) zurückzuziehen.
Am 21. März stoppte die BaFin das öffentliche Angebot von USDe und verwies dabei auf Compliance-Fehler und mögliche Verstöße gegen das Wertpapiergesetz.
Der Regulator wies Ethena GmbH, die deutsche Tochtergesellschaft des Unternehmens, außerdem an, ihre Vermögensreserven einzufrieren und einen Sonderbeauftragten einzusetzen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Die BaFin erklärte, dass die Ethena GmbH eine Übergangsregelung unter MiCAR ausgenutzt habe, um zu operieren, während sie auf die Genehmigung warte.
Allerdings machte der Regulator Bedenken wegen unautorisierter öffentlicher Angebote und Mängel im Genehmigungsverfahren geltend.
Ethena Labs gab am 15. April bekannt, dass es alle Aktivitäten seiner deutschen Tochtergesellschaft einstellen und die Geschäfte auf seine Entität in den Britischen Jungferninseln, Ethena (BVI) Limited, verlagern werde.
Das Unternehmen betonte, dass seit dem 21. März keine Prägung oder Einlösung von USDe durch seine deutsche Niederlassung stattgefunden habe.
„Alle whitelisted Nutzer wurden bei Ethena (BVI) Limited onboarded“, erklärte das Unternehmen.
Der USDe-Stablecoin, der seine Dollar-Bindung durch eine automatisierte Delta-Hedging-Strategie aufrechterhält, bleibt außerhalb von Deutschland in Betrieb.
Trotz der regulatorischen Überprüfung ist USDe derzeit der viertgrößte Stablecoin weltweit mit einem Umlaufwert von 4,9 Milliarden Dollar.
Die Vollzugsmaßnahme unterstreicht die wachsende regulatorische Aufsicht in Europa, da MiCAR strengere Compliance-Standards für Kryptowährungs-Emittenten einführt.
Unter MiCAR müssen Stablecoin-Emittenten angemessene Reserven halten, Vermögenswerte von Nutzerfonds trennen und Berichtspflichten erfüllen.
Das Eingreifen der BaFin unterstreicht die Herausforderungen, denen sich Krypto-Unternehmen bei der Navigation durch diese neuen Vorschriften gegenübersehen.